Vergabe der Fördermittel an Akzeptanz der Sozialpartnerschaft binden !
Auch wenn die Zeit drängt und wir eigentlich schlanke und schnelle Entscheidungsprozesse brauchen, sollte bei der Förderung von Projekten unbedingt geprüft werden, ob sich die beteiligten Firmen zur Sozialpartnerschaft in unserer Arbeitswelt bekennen.
Insbesondere sollte das Bekenntnis zu bestehenden Tarifverträgen und die Bezahlung + Behandlung der Mitarbeiter in diesem Rahmen ein Kriterum für die Vergabe von Fördergeldern sein. Auch das gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz vorgesehene Recht auf Mitbestimmung der Arbeitnehmer muss von förderungswürdigen Firmen ohne Wenn und Aber gelebt werden.