Ziel der Bürgerbeteiligung: ein Bürgergutachten zum WSP

Bis Juni 2021 soll aus dem Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) 1.0 das WSP 1.1 werden. Wir möchten Sie daran beteiligen! Ihre Anregungen zum Strukturwandel im Allgemeinen und zum WSP im Besonderen werden als Stellungnahme der Öffentlichkeit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in Form eines Bürgergutachtens übergeben. Zentrale Aussagen des Gutachtens werden in das WSP 1.1 aufgenommen.

Der Beteiligungsprozess soll inhaltlich zwei Ergebnisse erzielen:

  1. Das Bürgergutachten zur Zukunft des Rheinischen Reviers
    In diesem Gutachten wird das inhaltliche Feedback zu den im WSP beschriebenen Zukunftsvisionen und Ideen entlang von vier Zukunftsfeldern eingeholt und zusammengefasst. Das Bürgergutachten wird aufgrund des Feedbacks aller Bürgerinnen und Bürger des Rheinischen Reviers verfasst.

    Dafür werden die Zukunftsfelder als Anknüpfungspunkt herangezogen. Zu jedem Zukunftsfeld werden die Zukunftsvorstellungen und Ideen aus der Bürgerschaft in einem zwei- bis vierseitigen Kapitel zusammengefasst. Die Stellungnahme wird von der Zukunftsagentur analog zu den Stellungnahmen der sogenannten "Träger öffentlicher Belange" (zum Beispiel Verbände, Kammern wie die IHK oder Initiativen) behandelt. Sie wägt das Feedback aus der Beteiligung ab und entscheidet, welche Inhalte Berücksichtigung im WSP finden. In einem Rechenschaftsbericht erläutert und begründet die Zukunftsagentur, welche Ergebnisse aus dem Bürgergutachten Eingang in das WSP 1.1 gefunden haben und welche nicht.
  2. Die »Charta der Beteiligung«
    Diese Leitlinien für die zukünftige Beteiligung der Zivilgesellschaft im Rheinischen Revier wird im zweiten Halbjahr 2020 erarbeitet. Die Spurgruppe arbeitet hier aktiv an der Formulierung der Charta mit. Diese findet als eigenes Kapitel Eingang ins WSP 1.1.